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   OLG Frankfurt, 08.12.1998 - 3 VAs 38/98   

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OLG Frankfurt, 08.12.1998 - 3 VAs 38/98 (https://dejure.org/1998,9187)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.12.1998 - 3 VAs 38/98 (https://dejure.org/1998,9187)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Dezember 1998 - 3 VAs 38/98 (https://dejure.org/1998,9187)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 126
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamm, 18.06.2013 - 1 VAs 32/13

    Wiedereinreise in den "Knast"

    Der Zweck der Ermächtigung des § 456a StPO liegt in der Entlastung des Vollzugs bei Straftätern, die das Bundesgebiet aufgrund hoheitlicher Anordnung verlassen müssen und denen gegenüber die weitere Vollstreckung weder unter dem Gesichtspunkt der Resozialisierung noch unter dem der Prävention sinnvoll wäre (OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 126; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 456a Rdn. 1; Klein in: Graf, StPO, 2. Aufl., § 456a Rdn. 1; Graalmann-Scheerer in: LR-StPO, 26. Aufl., § 456a Rdn. 1).
  • VGH Hessen, 11.10.2007 - 7 TG 1849/07

    Absehen von der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe im Hinblick auf eine

    Ein im Hinblick auf eine Ausweisung erfolgendes Absehen der Vollstreckungsbehörde von der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe nach § 456a Abs. 1 StPO erfordert nicht die Bestandskraft der Ausweisung (entgegen OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 8. Dezember 1998 - 3 VAs 38/98 - NStZ-RR 1999, 126).

    Normzweck der Regelung des § 456a Abs. 1 StPO ist die Befreiung der Justizvollzugsanstalten von der Last der Vollstreckung von Strafen gegen Ausländer, die aufgrund hoheitlicher Anordnung die Bundesrepublik Deutschland demnächst verlassen; zudem wird darauf hingewiesen, dass eine (weitere) Strafvollstreckung gegen diesen Personenkreis unter den Gesichtspunkten der Resozialisierung und der Prävention wenig sinnvoll erscheint (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 8. Dezember 1998 - 3 VAs 38/98 - NStZ-RR 1999, 126; Groß, StV 1987, 36; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl. 2007, § 456a Rdnr. 1).

  • OLG Hamm, 19.03.2013 - 1 VAs 5/13

    Keine Diskriminierung eines ausländischen Verurteilten, dem eine vorzeitige

    Der Zweck der Ermächtigung des § 456a StPO liegt in der Entlastung des Vollzugs bei Straftätern, die das Bundesgebiet aufgrund hoheitlicher Anordnung verlassen müssen und denen gegenüber die weitere Vollstreckung weder unter dem Gesichtspunkt der Resozialisierung noch unter dem der Prävention sinnvoll wäre (OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 126; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 456a Rdn. 1; Klein in: Graf, StPO, 2. Aufl., § 456a Rdn. 1; Graalmann-Scheerer in: LR-StPO, 26. Aufl., § 456a Rdn. 1).
  • OLG Hamm, 06.11.2012 - 1 VAs 104/12

    Grenzen der gerichtlichen Überprüfung einer Verweigerung der vorzeitigen

    Der Zweck der Ermächtigung des § 456a StPO liegt in der Entlastung des Vollzugs bei Straftätern, die das Bundesgebiet aufgrund hoheitlicher Anordnung verlassen müssen und denen gegenüber die weitere Vollstreckung weder unter dem Gesichtspunkt der Resozialisierung noch unter dem der Prävention sinnvoll wäre (OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 126; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 456a Rdn. 1; Klein in: Graf, StPO, 2. Aufl., § 456a Rdn. 1; Graalmann-Scheerer in: LR-StPO, 26. Aufl., § 456a Rdn. 1).
  • OLG Karlsruhe, 10.08.2007 - 2 VAs 10/07

    Eintritt gewichtiger neuer Tatsachen als Voraussetzung für die Abänderung einer

    Da die Absehensentscheidung für den Betroffenen nicht anfechtbar ist (OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 126, 127) ist sie nicht begründungsbedürftig (vergl. § 34 StPO; SK StPO-Paeffgen § 456a Rdnr. 6).
  • OLG Karlsruhe, 15.05.2009 - 2 VAs 6/09

    Anfechtbarkeit der Entscheidungen der Staatsanwaltschaft über ein Absehen von der

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